Grafik: Bundesverband der Kinderzahnärzte

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Liebe Kollegin, lieber Kollege,

für ihr Interesse an unserem Bundesverband bedanken wir uns.
Wenn Sie unsere Satzung lesen möchten, klicken Sie bitte hier.
Sie können jederzeit außerordentliches Mitglied unseres Verbands werden. Bitte schicken Sie uns ihre Personalien und geben Sie Ihren Tätigkeitsbereich an. Der Mitgliedsbeitrag für die außerordentliche Mitgliedschaft beträgt EUR 65.- pro Jahr.

Möchten Sie ordentliches Mitglied unseres Verbands werden, schicken Sie uns bitte ein ausgefüllte Antragsformular an uns zurück. Der Mitgliedsbeitrag beträgt EUR 130.- pro Jahr.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen einen Eintrag auf unserer Homepage für EUR 30.- pro Jahr an.

Voraussetzungen für die Aufnahme in unserem Verband sind:

  1. Sie widmen Ihre Arbeitszeit überwiegend der Kinderzahnheilkunde. Praxisablauf, -organisation und -einrichtung sind auf dieses spezielle Patientengut ausgerichtet
  2. Sie sind im Besitz einer erfolgreich abgeschlossenen Spezialisierung als „Zahnarzt mit Zusatzqualifikation in Kinder- und Jugendzahnheilkunde der Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde und Primärprophylaxe in der DGZMK und der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung" oder können ein erfolgreich abgeschlossenes Curriculum „Kinder- und Jugendzahnheilkunde“ der Akademie Praxis und Wissenschaft, einer Landeszahnärztekammer oder einer anderen vergleichbar qualifizierten Einrichtung mit gleichwertiger Weiterbildung nachweisen. Jedes ordentliche Mitglied ist verpflichtet, die vorstehende nachgewiesene zertifizierte Qualifikation in der Kinder- und Jugendzahnheilkunde im Sinne einer Qualitätssicherung aufrechtzuerhalten.
  3. Ihr schriftlicher Antrag, wird von zwei auf dem Antragsformular namentlich benannten ordentlichen Verbandsmitgliedern durch Unterschrift befürwortet.

Klicken Sie bitte hier für das Antragsformular